Für alle Mieter und Wohnungssuchenden ist die im März 2015 gefällte Entscheidung des Bundestages ein Segen. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass Mieten bei einer Weitervermietung nur noch um maximal 10 Prozent über den ortsüblichen Werten laut Mietspiegel liegen dürfen. Gerade in Groß- und Universitätsstädten sollen so auch Normalverdiener eine faire Chance auf Wohnraum erhalten. Allein 4,2 Millionen der insgesamt 21 Millionen Mietwohnungen liegen in solchen Ballungsgebieten mit einem hart umkämpften Markt. Die sogenannte Mietpreisbremse wird von den Ländern für bestimmte Gebiete für jeweils fünf Jahre festgelegt. Sie ist damit dynamisch anwendbar und kann sich aktuellen Situationen besser anpassen.
Maklerprovision 2.0
Auch das Problem der Maklerprovision soll mit dem neuen Gesetzentwurf geregelt werden. Bisher gaben die Vermieter die Kosten für den Makler in vielen Fällen an den Mieter weiter. Wer sich dagegen wehrte, schied meist aus dem Bewerberverfahren aus. Um dem vorzubeugen wird nun das Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“ im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung gesetzlich festgeschrieben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass derjenige, in dessen Name der Makler überwiegend arbeitet, diesen auch bezahlt. In den meisten Fällen ist das der Vermieter. Auch davon abweichende vertragliche Vereinbarungen sollen unwirksam sein. Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf mittlerweile zugestimmt.
Mietpreisbremse am Beispiel Mainz
Die neue Gesetzgrundlage lässt sich am Beispiel der Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz leicht erklären. Die durchschnittlichen Mietpreise des Ballungszentrum von Mainz liegen bei einer 60qm-Wohnung teilweise um 59 Prozent höher als im Rest des Bundeslandes. Mit der neuen Mietpreisbremse wird diesem Trend entgegengewirkt und eine Annäherung der Preise angestrebt. Für Wohnungssuchende lohnt sich die Beobachtung der Mietpreise in Mainz über Seiten wie www.immobilo.de in den nächsten Monaten besonders.
Eine abschließende Beratung des Bundesrates über das Gesetz zur Maklerprovision und zur Mietpreisbremse wird am 27. März 2015 abgehalten. Die Neuregelungen sollen dann am 1. Juni 2015 in Kraft treten.
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Klaus Peters
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