Der Begriff Niedrigstenergiehaus als Energiestandard hat bisher keine eindeutige Definition. Eine EU-Vorgabe fordert unter diesem Namen die Entwicklung von Kriterien, die ab 2019 gelten sollen. In Österreich gibt es bereits einen Energiestandard mit dieser Bezeichnung.
Die Bezeichnung als Definition der EU
Die EU hat ihren Mitgliedsstaaten die Vorgabe gemacht, nach Gebäudekategorien getrennt, Berechnungsmethoden und Kriterien für energieeffiziente Neubauten zu erstellen. Die allgemeine Zielvorgabe dafür ist, einen fast bei Null liegenden Energiebedarf durch eine sehr hohe Gesamteffizienz des Gebäudes zu erreichen. Der verbleibende Bedarf soll zu einem wesentlichen Teil durch Energien aus erneuerbaren Quellen, die möglichst am Standort oder in der Nähe liegen, gedeckt werden.
Darüber hinaus müssen die Mitgliedsstaaten Instrumente zur Förderung und Aktionspläne entwickeln, damit dieser Standard durchgesetzt werden kann. Die Kriterien sollen für Neubauten, die ab dem 31.12.2020 errichtet werden, einhalten werden. Schon ab dem 31.12.2018 gelten diese für neue Gebäude, die von Behörden als Eigentümer genutzt werden.
Die Bezeichnung als österreichischer Energiestandard
In Österreich bezieht sich der energetische Standard eines Niedrigstenergiehauses auf die thermische Qualität der Gebäudehülle. Der zu erreichende Energiestandard liegt, abhängig von der Gebäudeform, in den nach Kategorien geordneten Energieklassen „A“ bzw. „A+“. Das entspricht einem Heizwärmebedarf von etwa 15 bis 25 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m² a). Österreichische Niedrigstenergiehäuser dürfen eine maximale Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ), das entspricht dem Heizwärmebedarf, von 30 kWh/m², a nicht überschreiten.
Zur Einhaltung der NEZ sind maximale Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) zugelassen. Die U-Werte für österreichische Niedrigstenergiehäuser betragen in W/m² K
- Fenster: 1,1
- Außenwand: 0,16
- Oberste Geschossdecke: 0,12
- Kellerdecke 0,2
Hohe bauliche Anforderungen an den Energiestandard
Wie für alle Standards mit hohen Ansprüchen an einen niedrigen Energieverbrauch, ist auch beim Niedrigstenergiehaus eine sorgfältige Planung und Ausführung erforderlich. Die möglichst kompakte Bauweise muss mit einer Minimierung von Wärmebrücken kombiniert werden. Um hohe solare Gewinne zu erzielen, ist die bestmögliche Orientierung der großen Fensterflächen Richtung Süden notwendig.
Mit einer Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung halten die Fenster den geforderten U-Wert ein. Die oberste Geschossdecke muss mit mindestens 25, die Kellerdecke mit mindestens 15 Zentimeter Dämmung versehen werden. Eine Außenwand aus 30 Zentimeter Hochlochziegel braucht ein 20 Zentimeter dickes Wärmedämmverbundsystem. Für eine Wand in Holzrahmenbauweise steigt die Dicke auf 25 bis 30 Zentimeter an.
Mit einem Luftdichtheitstest wird sichergestellt, dass keine Wärme durch Leckagen verlorengeht. Das ist auch Voraussetzung für eine gut funktionierende kontrollierte Wohnraumlüftung. Diese wird in den meisten Fällen notwendig sein, um mit der eingebauten Wärmerückgewinnung die Wärmeverluste über die Lüftung zusätzlich zu minimieren.
Eine Bezeichnung, die hohe Erwartungen weckt
Der Superlativ „Niedrigst“ ist für diesen Energiestandard etwas irreführend. Er klingt zwar präziser als das „Niedrigenergiehaus„, wird aber – zumindest gegenüber dem österreichischen Standard – in der Energiebilanz vom Passivhaus übertroffen. Es bleibt abzuwarten, welches Niveau ein europäischer Niedrigstenergiehaus-Standard erreichen wird und ob der Name hält was er verspricht.
Bildquelle: © lassedesignen – Fotolia.com
Klaus Peters
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