Treppenlift für Senioren: zahlt die Krankenkasse?

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Treppenlift für Senioren

Menschen, die an einer Gehbehinderung leiden, oder aufgrund ihres Alters nicht mehr die Treppen in der Wohnung alleine bewältigen können, benötigen einen Treppenlift. Solch ein Lift erhöht nicht nur die Mobilität der Betroffenen, sondern auch die Lebensqualität. Die Kosten für dafür sind in der Regel allerdings sehr hoch, so dass sich viele zunächst mit den Finanzierungsmöglichkeiten auseinandersetzen müssen. Doch was zahlt die Krankenkasse und gibt es Fördermöglichkeiten in diesem Bereich?

Förderung über die gesetzliche Krankenversicherung

Pauschal kann zunächst nicht beantwortet werden, ob die Kasse die Kosten für einen Lift für Senioren übernimmt, denn grundsätzlich gehört dieser nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Trotzdem sollten sich Betroffene zunächst ausführlich beraten lassen, inwieweit sich die Krankenkasse, oder Pflegeversicherung an den Kosten beteiligen kann.

Ist die Förderung durch die Pflegeversicherung möglich?

Wenn eine Pflegestufe vorliegt, dann kann ein Lift durch die Pflegeversicherung bezuschusst werden. Und zwar dann wenn dadurch die häusliche Pflege erheblich erleichtert wird, oder die selbstständige Lebensführung des Senioren so wieder gewährleistet werden kann. Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass die Kosten nicht zu 100 Prozent übernommen werden. Der maximale Anteil beläuft sich auf 2.557 Euro. Das deckt aber gerade einmal ein Drittel der Kosten ab. Daher müssen Betroffene auch mit einer hohen Selbstbeteiligung rechnen. Grundsätzlich liegt der Eigenanteil bei 10 Prozent der Kosten für den Treppenlift und bis zu 50 Prozent vom monatlichen Brutto-Einkommen des Versicherten. Die Selbstbeteiligung entfällt allerdings, wenn kein eigenes Einkommen vorliegt.

Handwerker Tipp

Treppenlift von der Steuer absetzen

Pflegebedürftige, die einen Schwerbeschädigtenausweis besitzen, können den Lift, je nach Grad der Behinderung, auch steuerlich absetzen und das bis zu 3.700 Euro pro Jahr. Betroffene müssen in diesem Fall aber hilflos sein, was sich wiederum durch das Merkzeichen H im Schwerbeschädigtenausweis, oder durch die Pflegestufe III nachweisen lässt. Wenn in einem Jahr höhere Kosten als 3.700 Euro anfallen, dann sind besonders die beiden Felder „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse“ und „Außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung relevant. Informationen zum Thema finden Sie auf dieser Webseite.

Weitere nützliche Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick

Grundsätzlich sollten sich Versicherte zunächst bei ihrer Krankenkasse über mögliche Finanzierungsmaßnahmen informieren. Darüber hinaus gibt es auch noch regionale und staatliche Wohnungsbauförderungsprogramme, die solch eine Anschaffung bezuschussen können. Wer sich für diesen Bereich interessiert, der kann sich bei der örtlichen Kreisverwaltung oder Gemeinde informieren. Wenn die Pflegestufe, oder Behinderung allerdings durch einen Arbeitsunfall entstanden ist, dann sind wiederum die Berufsgenossenschaften für die Kostenübernahme zuständig.

Video: Treppenlift sorgt für Ärger

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Foto: © ufotopixl10 – Fotolia.com

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Klaus Peters

Klaus Peters, 1970 in Dresden geboren, hat vor 10 Jahren seinen Handwerksmeister an der Meisterschule Hannover gemacht. Seit 2001 arbeitet und lebt der Frauenschwarm als selbständiger Handwerker (Gas & Wasser) in Berlin. Seit sein Sohn ihm vor zwei Jahren das Internet näher gebracht hat, ist der Naturliebhaber und Angler mittlerweile ein passionierter Blogger und Online-Redakteur in seiner Branche. Texte zu den Themen Garten, Möbel, Ein- und Umzug sowie Dekoration und Bau sind sein täglich Brot.

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