Der Traum vom eigenen Handwerksbetrieb

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Eigener HandwerksbetriebAuch wenn der große Aufschwung in der deutschen Wirtschaft nur von kurzer Dauer ist, das deutsche Handwerk erfreut sich nachhaltig einer gesunden Basis. Viele Handwerker entscheiden sich inzwischen auch wieder vermehrt gegen ein festes Anstellungsverhältnis und für eine Arbeit als eigener Chef. Doch dies ist in Deutschland nicht „einfach so“ möglich.

Das deutsche Handwerk zählt zu den größten Branchen des Landes und hat eine Tradition, die bis in die Tiefen des Mittelalters zurückreicht. Entsprechend hoch sind auch die nötigen Qualifikationen, um sich als Handwerker in Deutschland selbstständig zu machen. Einer der wichtigsten Gründe ist eine Art von Qualitätsmanagement. Das deutsche Handwerk genießt weltweit einen ausgezeichneten Ruf. Und den möchte es auch auf lange Sicht erhalten.

Zu diesen hohen Qualifikationen zählt meist die Meisterpflicht. Dies bedeutet, dass entweder der Unternehmensinhaber oder einer seiner Angestellten ein verbriefter Meister sein muss. Wie in den meisten Fragen, weiß im Einzelfall hier die IHK Rat. Auch sollten Sie vor der Existenzgründung prüfen, ob Ihnen nicht Fördermittel zustehen.

1. Die Meisterpflicht

Vielen Handwerksberufen ist es gemein, das Sie nur dann selbstständig ausgeübt werden können, wenn Sie die Meisterprüfung in diesem Handwerk abgelegt haben. Eine Ersatzlösung für Sie als Gründer besteht auch darin, jemand mit Meistertitel einzustellen, der dann diese Voraussetzung für Sie erfüllt und den entsprechenden Erfahrungsschatz in Ihre Firma mitbringt.
Gemäß § 7 Abs. 2 der Handwerksordnung können auch andere Ausbildungen den Grad eines Meisters erfüllen. Außerdem gilt für die meisten Handwerksberufe mit Meisterpflicht, dass sie auch von Personen mit langjähriger Berufserfahrung (auch in leitender Position) ausgeübt werden können.

Handwerkliche Tätigkeiten, die dieser Beschränkung unterliegen sind beispielsweise:

  • Maurer und Betonbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Zimmerer, Dachdecker
  • Straßenbauer, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Brunnenbauer
  • Steinmetze und Steinbildhauer, Stuckateure, Maler und Lackierer
  • Gerüstbauer, Schornsteinfeger, Metallbauer, Chirurgiemechaniker
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer, Feinwerkmechaniker, Zweiradmechaniker, Kälteanlagenbauer, Informationstechniker, Kraftfahrzeugtechniker, Landmaschinenmechaniker

Allerdings gibt es auch eine ganze Reihe an Handwerksberufen, die nicht von dieser Pflicht betroffen sind:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer
  • Uhrmacher, Graveure, Metallbildner, Galvaniseure, Metall- und Glockengießer
  • Schneidwerkzeugmechaniker, Gold- und Silberschmiede
  • Parkettleger, Rolladen- und Jalousiebauer
  • Modellbauer, Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher, Holzbildhauer, Böttcher, Korbmacher
  • Damen- und Herrenschneider, Sticker, Modisten
  • Weber, Segelmacher, Kürschner, Schuhmacher, Sattler und Feintäschner
  • Raumausstatter, Müller, Brauer, Mälzer und Weinküfer

Diese und ähnliche, andere Freiheiten genießen auch handwerkliche Tätigkeiten, die von der Handwerkskammer als „handwerksähnlich“ angesehen werden. Darunter fallen:

  • Eisenflechter, Bautentrocknungsgewerbe, Bodenleger, Asphaltierer (ohne Straßenbau) und Fuger (im Hochbau)
  • Das Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden), das Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)
  • Betonbohrer und -schneider
  • Theater- und Ausstattungsmaler, Hersteller von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
  • Metallschleifer, Metallpolierer und Metallsägen-Schärfer

Natürlich kann in jeder dieser Tätigkeit eine Meisterprüfung abgelegt werden.
Im Einzelnen sollten Sie sich auch im Vorfeld informieren, ob für Ihre zukünftige Selbstständigkeit eine Mitgliedschaft in der örtlichen Handwerkskammer von Nöten ist. Dies ist nämlich auch nicht in allen Fällen gegeben und kann so den ein oder anderen Euro an Gebühren ersparen.

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2. Fördermittel und Zuschüsse

Als junger Existenzgründer steht fast jedem Handwerker, der die Selbstständigkeit anstrebt ein gewisses Maß an Förderung zu. Neben der bekannten KfW Bank, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die bisweilen doch sehr langsam arbeitet, bieten sich noch eine ganze Reihe interessanter Alternativprogramme an.

Allgemein verstehen sich unter diesen Zuschüssen eine Art von Kredit, der nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückzahlen muss. In einigen Fällen wird sogar gar keine Rückzahlung gefordert. Ausschlaggebend dafür sind allerdings die im Einzelfall unterschiedlichen und vorliegenden Faktoren. In keinem Fall hat ein Antragssteller einen gesetzlich begründeten Anspruch auf einen Zuschuss. Derzeit finden sich in den Grenzen der Bundesrepublik, aber auch darüber hinaus, etwa 2.000 solcher Förderprogramme.

Federführend hinter diesen Programmen sind neben Bund und Ländern auch die EU. Nachfolgend wollen wir Ihnen ein paar dieser Programme kurz vorstellen:

Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Bei einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus können Gründer einen Zuschuss in Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengelds sowie etwa 300 Euro für die Sozialversicherungsabgaben beantragen. Zum Zeitpunkt des Antrags muss noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld in Höhe von drei Monaten bestehen. Zudem gibt es für Bezieher von ALG-2 das Einstiegsgeld zur Finanzierung der Existenzgründung. Der Gründungszuschuss fällt seit 2012 unter den Ermessensleistungen der Arbeitsagentur. Daher ist der Zuschuss von der Arbeitsagentur keine Pflichtleistung und kann im Zweifel abgelehnt werden.

Exist-Gründerstipendium für Gründer mit Hochschulabschluss

Diese Programme richten sich an Gründer, die direkt aus dem Studium oder der Universität gründen wollen oder deren Abschluss noch nicht zu lange zurückliegt. Auf Bundesebene besteht das Exist-Gründerstipendium. Einzelne Förderbanken der Länder haben hierzu Programme eingerichtet.

Andere Programme finanzieren die Kosten der Gründerberatung, so wie das KfW Gründercoaching. Hier muss der Finanzierte allerdings immer einen Eigenanteil zahlen. Darüber hinaus gibt es Programme zur Förderung von neu eingerichteten Stellen und Finanzierungen für besonders innovative Ideen. Nur weil eine Stelle Sie ablehnt, sollten Sie noch lange nicht aufgeben. Die meisten dieser Einrichtungen legen eine sehr unterschiedliche Art der Bewertung an den Tag.

3. Ein Businessplan

Wie bei jedem anderen wirtschaftlichen Vorhaben, bei dem man auf die finanzielle Hilfe von Dritten abhängig sein könnte, aber auch um sich selber ein Bild von der zukünftigen Entwicklung seiner Firma machen zu können, ist es empfehlenswert sich einen Businessplan zu erstellen. Nehmen Sie hierfür erst einmal eine so umfassend wie mögliche Analyse des Marktes vor. Was wird Ihre geschätzte Kundenzahl sein? Wie groß ist der Bedarf? Und wie ist es um die Konkurrenz bestellt? Daten finden Sie nicht nur in den Gelben Seiten, oder den Jahressammlungen des statistischen Bundesamtes, sondern auch auf den Internetseiten Ihrer zukünftigen Konkurrenten. Eine genaue Analyse kann Ihnen eine späteres düsteres Erwachen von Vornherein ersparen.

Lassen Sie all diese Daten in einen individuellen Businessplan einfließen. Dieser ist zum Erhalt von Förderungen aber auch von Krediten unumgänglich. Auch bei der Anwerbung von Neukunden kann ein solcher Businessplan Tür und Tor öffnen. In jedem Fall zeichnet ein solcher Plan, wird er ohne Schönfärbereien und ehrlich erstellt, ein gutes und deutliches Bild von Ihrer unternehmerischen Zukunft.

Handwerker Tipp

4. Nicht aufgeben

Aller Anfang ist bekanntlich schwer und die ersten Monate einer Existenzgründung können sehr an die eigene Substanz und den Rand der nervlichen Belastung führen. Behalten Sie dennoch einen Blick für das wesentliche und geben Sie nicht direkt beim ersten Hindernis auf. So finden Sie beispielsweise auch auf Karriereseiten wie Stepstone.de immer wieder Aufträge, die sich explizit an Subunternehmer richten. Sollten wirklich alle Stricke reichen vielleicht auch eine Stelle, die es Ihnen ermöglicht nach einer gewissen Zeit im Verhältnis als Angestellter es zu einem anderen Zeitpunkt mit der Selbstständigkeit zu versuchen.

Titelbild: © vtwinpixel – istockphoto.com

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Klaus Peters

Klaus Peters, 1970 in Dresden geboren, hat vor 10 Jahren seinen Handwerksmeister an der Meisterschule Hannover gemacht. Seit 2001 arbeitet und lebt der Frauenschwarm als selbständiger Handwerker (Gas & Wasser) in Berlin. Seit sein Sohn ihm vor zwei Jahren das Internet näher gebracht hat, ist der Naturliebhaber und Angler mittlerweile ein passionierter Blogger und Online-Redakteur in seiner Branche. Texte zu den Themen Garten, Möbel, Ein- und Umzug sowie Dekoration und Bau sind sein täglich Brot.

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