Die Immobilie ist äußeren Witterungseinflüssen ausgesetzt. Genauso führt die Nutzung eines Hauses zum Verschleiß, was den Wert der Immobilie senkt. Mit der Instandhaltung von Immobilien soll dafür gesorgt werden, dass der Wert des Gebäude erhalten bleibt und die Mietkosten beispielsweise konstant gehalten werden können.
Die Inspektion der Immobilie
Die Instandhaltung von Immobilien setzt eine genaue Begutachtung derselben voraus. Alle zwei bis drei Jahre sollte in dem Haus eine Inspektion durchgeführt werden. Bei dieser werden der Ist- und der Soll-Zustand miteinander verglichen. Die Inspektion erlaubt es, den Überblick über die einzelnen Bestandteile der Immobilie zu erhalten und selbst schleichend auftretende Schäden ausfindig zu machen und zu beseitigen. Der inspizierende Bauberater beachtet vor allem diese Dinge:
- Risse im Fußboden oder an den Wänden
- Schimmelbildung
- diverse Hinweise auf Feuchtigkeitsschäden
- Undichte Rohre und Leitungen
- Schädlingsbefall
- Verzogene Fensterrahmen und Türrahmen
Wenn marode Stellen, Nässeschäden, Schädlingsbefall usw. festgestellt werden, muss die Instandsetzung der Immobilie erfolgen. Hierfür werden Fachmänner beauftragt, welche dementsprechend Wartungen vornehmen.
So früh wie möglich Rücklagen bilden
Reparaturen und Wartungen an den Gebäude sind für gewöhnlich mit hohen Kosten verbunden. Gleich nach dem Erwerb des eigenen Hauses, sollte mit dem Sparen begonnen werden. Wie viel die Wartungen kosten werden und wie oft diese überhaupt anfallen, hängt davon ab, wie alt das Gebäude ist. Bei Neubauten ist mit geringeren Kosten zu rechnen. In solchen Fällen wird Hausbesitzern empfohlen, jährlich 0,8% des Kaufpreises zurückzulegen.
Für alte Häuser gilt oft noch die „Petersche Formel“. Bei dieser muss innerhalb von 80 Jahren sogar das 1,5-fache des Kaufpreises als Rücklage einbehalten werden. Es lohnt sich, Fehler auf der Stelle auszubessern, da jede wartungsbedürftige Stelle an der Immobilie zu größeren Schäden und zu größeren Kosten führen kann. Zur Orientierung gibt es die Faustregel, dass
- die Küche alle 15 Jahre erneuert werden muss.
- Für das Badezimmer gilt das alle 20 Jahre.
- Die Erneuerung der Fenster und Türen ist spätestens nach 25 Jahren fällig.
- Die Wartungsarbeiten an den Fensterrahmen werden jedoch von einmal im Jahr bis einmal in drei Jahren empfohlen.
- Nach 30 bis 40 Jahren sollten die Dachziegel und die Außenfassade renoviert werden.
Die Kosten der Instandhaltung von Immobilien steuerlich absetzen
Eigentümer von vermieteten Immobilien können die Erhaltungskosten als Werbungskosten komplett steuerlich absetzen lassen. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass es sich bei den Reparaturkosten um solche handelt, die dem Erhalt und nicht der Aufwertung dienen. Ob die Reparaturen nun sehr groß sind oder klein spielt dabei keine Rolle. Die erneuerten Einrichtungen und Teile müssen bereits vorhanden gewesen sein. Neuanschaffungen und Arbeiten, die zu einer deutlichen Wertsteigerung führen, werden als Herstellungskosten gezählt und können nur teilweise und das über mehrere Jahre verteilt von den Steuern abgesetzt werden.
Immobilienbesitzer können die Kosten auf einmal absetzen lassen oder innerhalb von zwei bis fünf Jahren. Für welche Option sich der Eigentümer entscheidet, hängt maßgeblich von der aktuellen finanziellen Situation des Betroffenen ab.
Das Wichtigste in Kürze
Die Instandhaltung von Immobilien ist gerade bei Mietwohnungen sehr wichtig. Immobilien müssen regelmäßig inspiziert werden, um den aktuellen Zustand zu erfahren und mit dem Zustand der letzten Jahre zu vergleichen. Unter Umständen sind im Anschluss Renovierungsarbeiten und Reparaturen vonnöten. Diese fallen früher oder später sowieso an. Um die Kosten stemmen zu können, sollte sich um entsprechende Rücklagen schon früh gekümmert werden. Erhaltungskosten können Besitzer von Mietobjekten steuerlich absetzen.
Klaus Peters
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