Die Mietkaution gehört zu den zentralen Vereinbarungen der meisten Mietverträge. In diesem Artikel soll ein kurzer Überblick darüber gegeben werden, welche Rechten und Pflichten sie für Vermieter und Mieter mit sich bringt.
Die Mietkaution- Ein Schutz für den Vermieter
Die Mietkaution ist eine Sicherheit für den Vermieter. Weigert sich der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seine Verbindlichkeiten zu begleichen, kann sie bspw. für noch ausstehende Mietzahlungen oder vom Mieter in der Wohnung verursachte Schäden aufgewendet werden. Bei preisgebundenem Wohnungsbau beschränkt sich die Verwendung der Kaution auf Schönheitsreparaturen und auf vom Mieter verursachte Schäden. Nachdem der Vermieter die Mietkaution zurückgezahlt hat, kann er zu einem späteren Zeitpunkt keine weiteren finanziellen Ansprüche gegen den Mieter mehr geltend machen. Es empfiehlt sich daher für Vermieter vor Rückzahlung der Kaution eine gründliche Prüfung der Wohnung vorzunehmen. Ein Interessanter Artikel zum Thema Wohnungssuche und Co finden hier: Immoscout.
Gesetzliche Bestimmungen
Als Mieter ist man grundsätzlich gesetzlich nicht dazu verpflichtet, eine Mietkaution zu zahlen. Sie wird jedoch in den meisten Mietverträgen auf ausdrücklichen Wunsch des Vermieters als Vertragsbestandteil verankert. Hinsichtlich ihrer Höhe ist eine Mietkaution innerhalb eines bestimmten Rahmens frei verhandelbar. Die Obergrenze liegt dabei bei drei Monatsmieten ohne Nebenkosten. Die geläufigste Methode ist die Kaution in Form einer Barzahlung zu leisten, wobei die erste Rate mit Beginn des Mietverhältnisses fällig wird. Auch wenn zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wurde, hat der Mieter grundsätzlich das Recht, die Kaution in drei Raten zu zahlen.
Pflichten des Vermieters
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Kaution an den Mieter zurückzuzahlen. (Empfohlener Artikel zum Thema: „Ihr gutes Recht als Mieter“ – stern.de.) Als angemessene Frist gilt dabei ein Zeitraum von 3 bis 6 Monaten. Da der Vermieter die Kaution direkt nach dem Auszug an den Mieter zu zahlen hat, muss er darauf achten, dass die Anlage kurzfristig kündbar ist. Zudem ist der Vermieter seitens des Gesetzgebers dazu angehalten, die Kaution verzinst anzulegen. Dadurch soll der durch die Zahlung der Kaution erlittene Kaufkraftverlust des Mieters ausgeglichen werden. Die Höhe der Verzinsung muss mindestens dem bundesweiten Durchschnitt für kurzfristige Anlagen entsprechen. Die Kaution muss getrennt vom eigenen Vermögen des Vermieters angelegt werden. Damit soll gesichert werden, dass die Kaution im Falles eines Bankrotts des Vermieters unangetastet bleibt. Weitere Informationen finde Sie auf dieser Website: Mietkaution und was Vermieter beachtet sollten.
Die Mietkaution – Eine bewährte Lösung für beide Seiten
Die Mietkaution hat sich seit vielen Jahren in der Praxis bewährt und ist Bestandteil fast aller Mietverträge. Sie bietet dem Vermieter einen Sicherheit, aus dem Mietverhältnis herrührende finanzielle Forderungen abdecken zu können. Da der Vermieter aufgrund gesetzlicher Bestimmungen im Umgang mit der Mietkaution strengen Auflagen unterliegt, kann der Mieter sicher sein, dass er sein Geld nach Beendigung des Mietvertrages mit entsprechenden Zinseinnahmen zurück erhält. Insofern ist die Mietkaution eine für beide Seiten praktische und verlässliche Lösung.
Video: Mietkaution: Tipps für Mieter und Vermieter
Foto: © jaguardo – Fotolia.com
Klaus Peters
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