
Wenn Sie Ihren Garten teilen möchten, stellen Sie klare Regeln auf
Die Gartenpflege ist eine überaus facettenreiche, reizvolle sowie befriedigende und nicht zuletzt gesunde Tätigkeit. Allerdings ist sie auch sehr zeitintensiv und unter Umständen auch recht strapaziös. Wenn sich die anfallenden Arbeiten wegen chronischen Zeitmangels, gesundheitlicher Probleme oder einfach wegen des voranschreitenden Alters nicht mehr alleine bewerkstelligen lassen, kann man eine versierte Fachkraft oder einen erfahrenen Hobbygärtner gegen ein angemessenes Entgelt mit der Gartenpflege beauftragen. Alternativ dazu könnte man den Garten aber auch mit interessierten Nachbarn, Freunden, Bekannten oder Verwandten teilen. Allerdings gilt es einiges zu beachten, wenn man seinen Garten teilen möchte, da es sonst schnell zu Streitigkeiten, die im schlimmsten Fall erst vor Gericht enden, kommen kann.
Grundvoraussetzungen, um einen Garten teilen zu können
Wenn man seinen Garten mit anderen teilen möchte, ist es zunächst wichtig, dass der Garten nicht nur durch das Haus erreichbar ist. Sonst wäre es sehr lästig, immer gestört zu werden oder zu Hause sein zu müssen, wenn der neue Gartennutzer zu seinem Bereich im Garten gelangen möchte. Das gilt vor allem dann, wenn er seinen Gartenabschnitt selbst bepflanzt und daher regelmäßig gießen oder im Fall eines selbst angelegten Nutzgartens täglich ernten möchte. Ungeachtet dessen wäre es mehr als ärgerlich, reihum den Schmutz eines anderen, den dieser nach seiner Gartenarbeit ins Haus trägt, beseitigen zu müssen.
Klare Regeln aufstellen
Damit es nicht zu besagten Streitigkeiten kommen kann, sollten von Anfang klare Regeln über die genauen Nutzungsrechte des anderen und die eigenen Pflichten aufgestellt werden. Selbstverständlich müssen diese salopp formuliert nicht in Stein gemeißelt werden, da man bekanntlich über alles reden kann. Dennoch empfiehlt es sich, dass man sich zumindest auf eine grundliegende Richtlinie einigt. Dazu gehört zunächst, ob der neue Nutzer eigenständig Hecken, Sträucher und Bäume schneiden, ausmachen oder auch anpflanzen darf. Wem selbst ein biologischer Gartenbau am Herzen liegt, sollte naheliegenderweise mit Nachdruck darauf pochen, dass der andere Gartennutzer keine Pestizide, Herbizide oder nicht biologische Düngemittel und dergleichen mehr verwendet. Zudem sollte man ein Mindestmaß an Gartenpflege voraussetzen, damit nicht ein Teil des Gartens ungestört verwildern kann und dadurch den Gesamteindruck des Gartens oder sogar des ganzen Anwesens nachteilig beeinflusst. Außerdem gilt es, Rahmenbedingungen in Bezug auf Gartenfeste oder Grillpartys zu schaffen. Wobei man sich mit ausreichender Vorwarnzeit letztendlich spontan einigen sollte, zumal man besagte Festlichkeiten eigentlich auch gemeinsam begehen könnte. Wenn man für die Gartennutzung eine Pacht verlangt, muss sich darüber selbstverständlich ebenfalls verbindlich geeinigt werden. Am besten würde man auch gleich einen diesbezüglichen Vertrag aufsetzen.
Kommunikation ist alles
Wenn man die zuvor genannten und einige weitere Punkte beherzigt, ist den Garten zu teilen nicht nur eine immense Erleichterung, sondern kann zudem auch unabhängig von etwaigen Pachteinnahmen eine wahre Bereicherung sein.
Bildquelle: © Minerva Studio – Fotolia.com
Klaus Peters
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