Die Wohnfläche der eigenen Wohnung ist oftmals erst dann für viele Menschen wichtig, wenn diese Wohnung gründlich renoviert werden soll. Schließlich sollte man im Voraus wissen, wieviel Farbe oder Bodenbelag man kaufen sollte, um effektiv die eigenen vier Wände renovieren zu können. Doch viele Wohnungen, gerade im Dachgeschoss müssen aufgrund ihrer Schrägen auch vor dem Einzug kontrolliert werden, denn nur allzu oft kassieren Makler Provision für effektiv nicht nutzbare Fläche, welche auch in der Quadratmeterberechnung einer solchen Wohnfläche nicht auftauchen dürften.
Die Wohnflächenberechnung – Grundlage für jede Planung
Wie in den letzten Jahren verschiedene Studien bewiesen haben, sind viele Mietverträge falsch aufgesetzt, da die angegebene Wohnfläche nicht der tatsächlichen Wohnfläche entspricht. Dies geschieht jedoch in der Regel nicht aus Böswilligkeit, sondern vor allem aufgrund der schwierigen Berechnung der Wohnfläche. Möchte man also selber die Wohnflächenberechnung durchführen, sei es um zu renovieren, um die Wohnungseinrichtung anzupassen, oder um mit Vermieter oder Makler zu verhandeln, sollte man die wichtigsten Faktoren kennen. Grundsätzlich wird Fläche, welche über weniger als einen Meter Höhe verfügt, nicht in die Wohnfläche einberechnet.
Mischhöhen sorgen für Verwirrung
Ist die Höhe von unter einem Meter noch nachvollziehbar und relativ einfach abzuziehen, wird es nun schon komplizierter. Denn bei der Wohnflächenberechnung zählen auch Flächen mit einer Deckenhöhe geringer als 2 Meter anders, als Flächen mit mehr als 2 Meter Deckenhöhe. So werden die Bereiche, welche mit einer Höhe zwischen 1 und 2 Metern veranschlagt sind, nur zu 50% in die Wohnfläche einberechnet. Auch wenn man an diesen Stellen viele Möbel der Wohnungseinrichtung ohne Probleme platzieren kann, zur Berechnung der Miete oder der Maklerkaution zählt nur die effektive Wohnfläche. Dem entsprechend sollte man also die verschiedenen Bereiche der Wohnung gesondert vermessen und diese notieren. Wem seine Wohnung aufgrund der Bauweise vor eine große Herausforderung stellt, für den gibt es die Aufmassprofis. Für alle anderen haben wir hier die genaue Vorgehensweise notiert.
Nachmessen und nachrechnen kann sich lohnen
Zunächst sollte man alle Bereiche der Wohnung vermessen, welche aufgrund der Dachschräge weniger als einen Meter Platz zur Decke bieten. Anschließend sollten alle Bereiche vermessen werden, welche zwischen einem und zwei Metern Deckenhöhe liegen. Dieses Ergebnis sollte durch 2 dividiert werden. Anschließend vermisst man noch alle Flächen mit einer Deckenhöhe von mehr als zwei Metern und rechnet diesen Wert zu dem Ergebnis der Division. Nun hat man die wirkliche Wohnfläche der Wohnung berechnet. Weicht diese stark von dem im Miet- oder Maklervertrag eingetragenen Wert ab, sollte man dies direkt zur Sprache bringen und eine Korrektur der Unterlagen und eine Rückerstattung der Gebühren oder der Miete verlangen. Wie Sie bei falsch bemessenem Wohnraum gegen Ihren Vermieter vorgehen können, zeigt Ihnen Stiftung Warentest auf test.de.
Wohnflächenberechnung – mehr als nur Planungssicherheit für Renovierungen
Auch wenn man nur für eine Renovierung die Wohnflächenberechnung durchführt, sollte man das Ergebnis immer mit dem eigenen Mietvertrag vergleichen. Denn niemand hat Geld zu verschenken – und das so gesparte Geld lässt sich viel Effektiver in die Wohnungseinrichtung investieren.
Bildquelle: © Gerhard Seybert – Fotolia.com
Klaus Peters
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