Der Gesetzgeber sieht vor, dass alle auf den Markt befindlichen Elektrogeräte, einer Kontrolle unterzogen werden, um sicher zu sein, dass die Produkte für den Endverbraucher tauglich sind. Die Sicherheit wird von einer TÜV-Dienststelle mit einer Plakette bestätigt. In Deutschland gibt es drei große Dienststellen, die in TÜV-Nord, -Süd und -Rheinland eingeteilt sind. Dazu kommen zwei unabhängige Dienstleister aus Thüringen und Saarland. Auf der Plakette befindet sich neben dem Symbol der Dienststelle, die Buchstaben „GS“. Diese stehen für „geprüfte Sicherheit“.
Welche Sicherheitsvorkehrungen der Käufer treffen muss
Nach dem Erwerb des Produktes ist es wichtig, die Sicherheitshinweise in der Bedienungsanleitung genau zu beachten. Werden diese eingehalten, wird das Risiko eines Schadens deutlich gemindert und teilweise ausgeschlossen. Es ist zu beachten, dass der Hersteller keine Haftung für ein Fehlverhalten des Käufers übernimmt. Reparaturarbeiten, die durch Mängel an der Ware nötig sind, sind unter keinen Umständen selbst durchzuführen. Solange eine Garantiezeit besteht, muss das Gerät mit einem Quittungsbeleg bei der Firma oder beim Händler eingereicht werden. Werden alle Maßnahmen vom Käufer eingehalten, so ist der Hersteller zur Reparatur oder zu einer Ersatzleistung verpflichtet.In der Regel besteht in der EU eine Garantiezeit von zwei Jahren.
Was bei der Produktverwendung zu beachten ist
Je nach Modell der Infrarotheizung wird die Oberfläche bis zu 120 Grad heiß. Der direkte Hautkontakt mit der Oberfläche ist demnach zu unterlassen, da ansonsten Hautverbrennungen entstehen. Um sicherzugehen, dass kein Brand ausgelöst werden kann, dürfen niemals irgendwelche Stoffe die Oberfläche verdecken oder in unmittelbarer Reichweite, die den Sicherheitsabstand unterschreitet, sich befinden.
Beachten Sie außerdem folgendes bei der Installation Ihrer Infrarotheizung:
- Wird die Infrarotheizung unter dem Fenster angebracht, als Ersatz für einen gängigen Heizkörper, ist darauf zu achten, dass Vorhänge die Heizung während der Anwendung nicht verdecken.
- Grundsätzlich müssen Heizungen dieser Art für Kinder unzugänglich montiert werden.
- Der Mindestabstand von 25 Zentimetern ist zur eigenen Sicherheit einzuhalten.
Herstellerprüfung und der Umgang sind ausschlaggebend
Die Sicherheit ist also von zwei Faktoren abhängig. Erstens, von der Prüfung durch den Hersteller und der Erlaubnis der TÜV-Prüfstelle das Produkt mit einem Siegel auszeichnen zu dürfen. Zweitens ist der vernünftige Umgang des Käufers sicher entscheidend. Bei der Montage und in der Handhabung. Das erhöht die Verwendungszeit solcher Haushaltsgeräte.
Quelle Foto: © Dinga – Fotolia.com
Klaus Peters
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