Zwangsversteigerung von Immobilien: Ablauf und Tipps

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Zwangsversteigerung Immobilienkauf 2013
Eine Zwangsversteigerung steht zumeist am Ende einer langen Reihe von falscher Planung, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Ehescheidung. War allerdings beim Immobilienkauf oder Neubau eines Hauses die Finanzierung entsprechend professionell und sorgfältig geplant und ausgelegt, dürfte in der Regel ein finanzieller Grund kaum die Ursache für eine spätere Zwangsverwertung sein. Dennoch geschieht es tagtäglich, dass Amtsgerichte Zwangsversteigerungsverfahren anstrengen und so Familien in eine prekäre, oft sogar vermeintlich aussichtslose Lage geraten lassen. Was aber kann getan werden um Zwangsmaßnahmen zu vermeiden und was tun, wenn das Kind dann eben schon mal in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen ist?

Zwangsmaßnahmen bei der Immobilienfinanzierung – zunächst kühlen Kopf bewahren

Sollte der Fall eintreten, dass Immobilienfinanzierer in die missliche Lage geraten, dass ihr Bankdarlehen sozusagen „notleidend“ wird, also die monatliche Hypothekenrate nicht mehr, oder nur noch unregelmäßig aufgebracht werden kann, dann können verschiedene Tipps sehr wertvoll werden, um eine solche Situation zunächst zu entschärfen. Denn in der Regel haben Banken zwar das Recht ein notleidendes Darlehen, bei welchem zwei oder drei aufeinanderfolgende Monatsraten nicht entrichtet wurden, danach dann fällig zu stellen. Im Klartext: Der Kredit kann gekündigt werden und im Falle weiteren Zahlungsverzugs kann die Bank die Versteigerung der von ihr finanzierten Immobilie beantragen. Daher sollten in finanzielle Not geratene Baufinanzierungskunden zunächst kühlen Kopf bewahren, allerdings unbedingt mit der Bank das Gespräch suchen. Den Kopf in den Sand zu stecken und in Vogel Strauß Manier überhaupt nichts zu unternehmen, ist dabei der denkbar schlechteste Lösungsansatz. Um sich sein Eigenheim finanzieren zu können, bietet die Commerzbank das sogenannte Commerzbanking an.

Bei Zahlungsschwierigkeiten unbedingt sofort das Gespräch mit der Bank suchen

Wenn der Immobilien Kredit allerdings in der bisherigen Höhe auf keinen Fall zurückgeführt werden kann, dann sollte stets das Gespräch mit der Bank gesucht werden, um zusammen eine einvernehmliche Lösung zu suchen. In vielen Fällen gelingt dies auch. So kann durch eine Tilgungssatz Reduzierung die Rate günstiger gestaltet werden. Oft kann auch kann auch durch eine völlige Stundung des Immobilien Darlehens über eine gewisse Zeit hinweg eine finanzielle Verschnaufpause erreicht werden. Helfen diese Maßnahmen allerdings alle nicht und kann zunächst keine einvernehmliche Lösung mit der finanzierenden Bank gefunden werden, dann wird leider die gerichtlich anberaumte Versteigerung zur unausweichlichen Folge des Zahlungsproblems werden. Der Ablauf hierbei wird vom Amtsgericht vorgegeben, wenn allerdings keine sofortige Zwangsvollstreckungsunterwerfung im Kreditvertrag vereinbart ist, dauert es schon eine entsprechend lange Zeit bis ein Zwangsversteigerungstermin endgültig anberaumt wird. Dieser Ablauf kann dann manchmal bis zu einem Jahr dauern bis es dann tatsächlich zur Versteigerung von Immobilien kommt.

Gute Tipps um die Zwangsversteigerung doch noch zu vermeiden

Gerade in der Phase in welcher das örtliche Amtsgericht von der finanzierenden Bank damit beauftragt wird die Zwangsverwertung der Immobilie zu betreiben, kann sehr oft genutzt werden, um die Maßnahme doch noch abzuwenden. Säumige Finanzierungskunden sollten in dieser Zeit versuchen entweder eine andere Bank zu finden, die mit niedrigeren Ratenzahlungen eine Fortführung der Finanzierung ermöglicht. Zumeist scheitert dies aber daran, dass Drittbanken bereits von den Zahlungsproblemen des Schuldners „Wind bekommen haben“ und so dann kein Interesse an einer Geschäftsbeziehung bekunden.

Handwerker Tipp
Allerdings durch Bürgen, durch Kapitalbeschaffung von dritter Seite, beispielsweise von Freunden oder Verwandten, kann die finanzierende Bank dann dazu veranlasst werden den Zwangsversteigerungs Ablauf wieder zur stoppen, um so dann immer noch eine Lösung zur Bereinigung der Probleme herbeizuführen. Ebenfalls können durchaus auch Dritte in den Finanzierungvertrag haftend mit eintreten. Die Eltern oder der Onkel können so zum Finanzierungspartner werden, auch auf diese Weise lässt sich das Damoklesschwert der drohenden Zwangsversteigerung von Betroffenen oft noch nehmen.

Ablauf der Zwangsversteigerung durch gute Tipps stoppen hat bereits so manchen vor dem finanziellen Kollaps bewahrt

Somit bleibt festzuhalten, dass gute Tipps und Ratschläge bei einer drohenden Zwangsversteigerung bereist in vielen Fällen Familien vor dem finanziellen Zusammenbruch bewahren konnten. An erster Stelle steht dabei auf jeden Fall das Gespräch mit der Bank und die Bereitschaft dieser zu signalisieren an der Lösung des Problems tatkräftig mitarbeiten zu wollen. Darüber hinaus können durch Dritte oft noch Mittel beschafft werden, um die Bank zum Einlenken zu bewegen. Das schlimmste was Kunden machen können ist in Lethargie zu versinken und gar nicht mehr zu reagieren. So ist es vielen dann doch noch gelungen, indem sie sich ihren Freunden und Verwandten offenbart haben, von diesen auch die nötige Hilfe zu erhalten. Und dies wiederum hat dann entscheidend dazu beigetragen weiterhin in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können!

Video: Zwangsversteigerung – Goldgrube Schrottimmobilie

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Foto: © m.schuckart – Fotolia.com

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Klaus Peters

Klaus Peters, 1970 in Dresden geboren, hat vor 10 Jahren seinen Handwerksmeister an der Meisterschule Hannover gemacht. Seit 2001 arbeitet und lebt der Frauenschwarm als selbständiger Handwerker (Gas & Wasser) in Berlin. Seit sein Sohn ihm vor zwei Jahren das Internet näher gebracht hat, ist der Naturliebhaber und Angler mittlerweile ein passionierter Blogger und Online-Redakteur in seiner Branche. Texte zu den Themen Garten, Möbel, Ein- und Umzug sowie Dekoration und Bau sind sein täglich Brot.

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