Eine Hausratversicherung ist Pflicht. Unabhängig davon, ob Sie Hauseigentümer oder Mieter sind. Eine Hausratversicherung gehört zu den wenigen, aber äußerst wichtigen, Grundversicherungen, auf die nicht verzichtet werden sollte.
Was ist überhaupt versichert?
Auf die Frage hin, was überhaupt in der Hausratversicherung versichert ist, kann folgende Antwort gegeben werden. Wenn bildlich gesehen, das Dach des Hauses oder der Wohnung abgenommen und das Haus auf den Kopf gestellt wird, dann sind alle Dinge, die dann heraus fallen, in der Hausratversicherung versichert. Wer denkt, dass bei Abschluss einer Hausratversicherung, im Schadenfall zu 100 % des aktuellen Neuwerts geleistet wird, kann sich irren. Wichtig ist, dass eine Versicherungssumme besteht, die dem tatsächlichen Neubeschaffungswert aller sich in dem Haus oder Wohnung befindlichen Gegenstände entspricht.
Luxusgegenstände versichern
Luxusgegenstände sollten gut versichert werden und sind bei Versicherungsabschluss anzeigepflichtig. Wertsachen, auch teure Uhren oder Designermöbel, sind meistens nur bis zu einem Wert von 10.000 EUR abgedeckt, wenn keine separate Versicherung abgeschlossen wird. Mehr erstattet im Schadensfall die Gesellschaft nicht und auch nur dann, wenn die Wertgegenstände besonders gesichert verwahrt wurden. Bei Beantragung sollte der Mehrwert in der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Dazu verlangt die Versicherungsgesellschaft Fotos, Rechnungen oder anderweitige Nachweise der zu versicherten Gegenstände.
Unterversichert
Doch es kann zu Einschränkungen kommen, nämlich dann, wenn der versicherte Hausrat unterversichert ist. Grundsätzlich gilt bei der Ermittlung der Versicherungssumme folgende Faustregel: Pro Quadratmeter Wohnfläche sind 600 EUR – 700 EUR Versicherungssumme zu vereinbaren. Für eine Wohnung mit 100 qm Wohnfläche sollte demnach eine Versicherungssumme von 60.000 EUR – 70.000 EUR vereinbart werden. Im Schadensfall verzichten dann die Versicherer auf die sogenannte Unterversicherungsklausel. Das bedeutet, der Wert des versicherten Hausrats muss nicht mehr im Detail nachgewiesen werden. Im diesem Fall wird der Schaden komplett übernommen. Wäre diese Wohnung geringer versichert, liegt eine Unterversicherung vor und der Versicherer reguliert den Schaden nur anteilig. Unabhängig von der Höhe des tatsächlichen Schadens.
Vergleichen Sie die Angebote
Aufgrund der zahlreichen Versicherungsgesellschaften sollten Sie Angebote vergleichen. Zum Beispiel ist der Schutz vor Fahrradentwendung oder Überspannungsschäden wichtig. Preiswertere Gesellschaften bieten das nicht im Grundangebot an, sondern nur gegen einen Aufpreis.
Bildquelle: © fotomek – Fotolia.com
Klaus Peters
Neueste Artikel von Klaus Peters (alle ansehen)
- Der richtige Zeitpunkt: Wann welches Programm Sinn macht - 2. Oktober 2024
- Sicherheitsrisiken und deren Vermeidung - 17. Mai 2024
- Deko-Tipps: Kreativ und thematisch - 24. April 2024