Eine gemeinsame Wohnung aufgeben – wie Sie sich fair trennen

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schwaz-weißes Comicbild Säge teiilt Haus in zwei

Das Scheitern einer Partnerschaft oder Ehe markiert wohl eine der schwierigsten Situationen im Leben. Namentlich dann, gibt es einen gemeinsamen Haushalt mit gemeinsamen Erinnerungen und gemeinsam erworbenen Gegenständen. Empathie und Rationalität sind nun beim „Auseinanderklamüsern“ von größter Bedeutung!

„Deins“ und „Meins“ – Mitgebrachtes geht an den ursprünglichen Besitzer!

Als das Paar, das nun vor dem Aus steht, noch verliebt und glücklich war, besaß jeder einen eigenen Haushalt. Alles was von dort aus mit in die Beziehung eingebracht wurde, sollte auch wieder an die entsprechende Person zurückgehen. Gerade Gegenstände, die einen mehr oder weniger immateriellen Wert aufweisen, wie beispielsweise

  • Familienalben
  • Schulutensilien
  • oder CD’s aus Teenagertagen

gehören nicht in den Besitz des Ex-Partners. Zornig die Herausgabe zu verweigern, ist nicht nur kindisch, sondern auch unfair. Wer sich so verhält, kann vom anderen auch kein Verständnis erwarten.

Schwieriger wird es, geht es um Dinge, die während der Partnerschaft entstanden sind oder gekauft wurden. In diesem Zusammenhang seien beispielsweise Fotos genannt, die die gemeinsamen Urlaube dokumentieren. Hier sollte auf die moderne Technik gesetzt und dem Partner vorgeschlagen werden, sämtliche Bilder zu duplizieren und auf einer Chipkarte zu bannen. Intime Aufnahmen, die nahezu jedes Paar besitzt, sind in Anwesenheit beider unwiderruflich zu löschen.

Den Hausrat geschickt aufteilen

Trennen sich die Wege zweier Menschen, benötigt jeder ein gewisses „Startkapital“. Möchten die beiden vernünftig auseinandergehen, muss rational entschieden werden. Geschirr, eine Schlafmöglichkeit und Möbel braucht jeder. Und das unabhängig davon, ob, wie in einer Inforgrafik auf www.immobilienscout24.de beschrieben einer geht, beide ausziehen oder das Haus, die Eigentumswohnung verkauft wird.

Beide benötigen Sitzgelegenheiten, mehrere Teller und Gläser – Hartherzigkeit und Egoismus sind somit völlig fehl am Platz und bringen den anderen nur in Rage. Deshalb teilt sich der komplette Hausstand einfach durch zwei.

Geht es hingegen um Gegenstände, wie Waschmaschine oder Geschirrspüler, die tendenziell nur in einfacher Ausführung vorhanden sind, muss nach Dringlichkeit entschieden werden. Der Partner, der mit den Kindern weiterlebt, benötigt selbiges vorrangiger. Plant einer zurück ins Elternhaus zu gehen, kommt er sicherlich eine Weile ohne Kondensationstrockner & Co. aus.

Rechtliches: keiner soll Nachteile erfahren!

Wurde der Mietvertrag für die gemeinsame Wohnung von beiden unterzeichnet, darf nicht einer alleine die Kündigung einreichen. Es ist wichtig, sich gegenseitig abzusprechen und so lange zu warten, bis zukünftige Wohnräume vorhanden sind. Wer den Ex-Partner noch schätzt, dem wird es nicht egal sein, wo dieser in den nächsten Wochen unterkommt. Diese Situation bringt es häufig mit sich, dass für einen kurzen Zeitraum zwei Mieten bezahlt werden müssen. Möchte einer der Partner die alte Wohnung behalten und zieht lediglich er oder sie aus, ist dies dem Vermieter sofort mitzuteilen.

Eine weitere Variante, die allerdings sehr viel gegenseitiges Verständnis und eine große Portion Freundschaft verlangt: innerhalb einer Wohnung, aber getrennt von Tisch und Bett zu leben.

Für eine rechtskräftige Scheidung ist eine einjährige Trennung erforderlich. Dazu haben die Betroffenen nachzuweisen, dass sie separate Areale im Kühlschrank nutzen, nicht mehr gemeinsam kochen beziehungsweise essen und in unterschiedlichen Räumen schlafen.

Nicht mehr Schmerzen zufügen als unbedingt nötig

Dass scheiden weh tut, besagt ein altes Sprichwort. In diesem Satz steckt viel Wahrheit. Versuchen beide den Pein gering zu halten und für die Wohnsituation eine faire Lösung zu finden, wird das Auseinandergehen mit Sicherheit nicht leicht aber doch leichter. Schließlich hat das Ex-Paar sich irgendwann einmal geliebt!

Video: Glücklich trotz Trennung

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Titelbild: ©istock.com – Ivan_Mogilevchik

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Klaus Peters

Klaus Peters, 1970 in Dresden geboren, hat vor 10 Jahren seinen Handwerksmeister an der Meisterschule Hannover gemacht. Seit 2001 arbeitet und lebt der Frauenschwarm als selbständiger Handwerker (Gas & Wasser) in Berlin. Seit sein Sohn ihm vor zwei Jahren das Internet näher gebracht hat, ist der Naturliebhaber und Angler mittlerweile ein passionierter Blogger und Online-Redakteur in seiner Branche. Texte zu den Themen Garten, Möbel, Ein- und Umzug sowie Dekoration und Bau sind sein täglich Brot.

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