Endlich! Die Traumwohnung ist gefunden und nun muss nur noch der Mietvertrag unterzeichnet werden, um alles vertraglich zu besiegeln. Mit dem Commerzbanking gelangen Sie ganz einfach zu Ihrer Traumwohnung oder zu Ihrem Eigenheim. Aber Vorsicht! Mieter sollten auf ein paar wesentliche Fakten im Mietvertrag achten, um möglichen Fallen aus dem Weg zu gehen. Was wirklich wichtig ist, wird im Folgenden kurz erläutert.
Das muss im Vertrag stehen
Es gibt Fakten, die im Mietvertrag stehen müssen, damit dieser vom Mieter akzeptiert werden kann. Zwar ist es dem Vermieter frei gestellt, wie viel Miete er für sein Eigentum verlangen möchte, dennoch sollte man sich als Mieter im Vorfeld über den ortsüblichen Mietspiegel informieren, um eine realistische Vorstellung über die Miete zu bekommen.
Das sollte in einem Vertrag stehen:
1. die komplette Anschrift des Vermieters
2. die Größe der Wohnfläche in Quadratmeter
3. die Nettokaltmiete
4. die Höhe der zu zahlenden Nebenkosten an den Vermieter (das können anteilige Versicherungskosten sein, Hausmeister oder ähnliches)
5. Kündigungszeit
Diese Stolperfallen gibt es
Bevor der Vertrag voreilig unterzeichnet wird, ist es wichtig, auf mögliche Stolperfallen zu achten. Wird die Wohnfläche gemeinsam gemietet und besteht keine Ehe, dann muss der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Die Höhe der Quadratmeter darf maximal zehn Prozent von der im Vertrag angegebenen Größe abweichen. Ist die Wohnfläche gravierend kleiner, kann die Miete gekürzt werden.
Die Größte Falle stellt die Kündigungsausschussklausel dar. Diese besagt, dass über einen bestimmten Zeitraum nicht gekündigt werden darf. Mit anderen Worten muss die Wohnung auch dann weiter bezahlt werden, wenn aus beruflichen Gründen ein Umzug ansteht oder aber man sich die Miete einfach nicht mehr leisten kann.
Staffelmiete genau anschauen, damit diese nicht horrende Ausmaße annimmt. Der Vermieter ist allerdings selber an diese Miete gebunden, selbst wenn die ortsüblichen Mieten viel höher steigen sollten.
Die Sache mit der Renovierung
Ein stets leidliches Thema ist die Renovierung. Doch Mieter sind inzwischen gestärkt worden. Klauseln die starre Zeiten für die Renovierung vorsehen sind schlicht weg ungültig und der Mieter muss gar nichts renovieren.
Ideal sind zudem Verträge, in denen es keine Klausel über „Kleinstreparaturen“ gibt. Dann kann der Mieter schließlich alle anfallenden Reparaturen auf den Vermieter umlegen.
Es ist von Vorteil, wenn ein Mietvertrag nicht blind unterschrieben wird. Hier ist es besonders wichtig auf das Kleingedruckte zu achten!
Wissenswertes rund um den Umzug finden Sie unter www.selbst.de/umzug.
Foto: © Food photo – Fotolia.com
Klaus Peters
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