Das Wohngeld ist eine Sozialleistung und Wohngeld beantragen kann der berechtigte Haushaltsvorstand. Für das Wohngeld sind die Wohngeldbehörden der jeweiligen Kreis- oder Amtsverwaltungen oder aber die Stadt- und Gemeindeverwaltungen zuständig.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt
Nach § 22 WoGG wird ein Wohngeld nur auf Antrag zugebilligt. Wenn der Anspruch auf Wohngeld geklärt ist, kann diese Sozialleistung bei den zuständigen Wohngeldbehörden vom Haushaltsvorstand beantragt werden. Man sollte den Antrag dort nach einer Vereinbarung eines Termins in der Regel persönlich abgeben. Dabei werden die Angaben noch einmal auf ihre Vollständigkeit überprüft, Fragen des Antragstellers beantwortet und auch über die Pflichten und Rechte informiert. Eine persönliche Abgabe des Antrages beim Wohngeld beantragen kann die Bearbeitung eventuell forcieren. Fehlende Dokumente oder Angaben können unverzüglich ergänzt oder schnell besorgt werden. Um nicht einen oder mehrere Monate an Wohngeld zu verlieren, sollte man wissen, dass das Wohngeld generell nur ab dem Monat der Antragsstellung gezahlt wird.
Mit formlosen Antrag Zeit gewinnen
Die Leistung auf Wohngeld gilt erst dann als beantragt, wenn der amtliche Vordruck mit allen nötigen Nachweisen und Unterlagen beim Wohngeldamt eingereicht wurde und vorliegt. Um keinen Monat der Zahlung für das Wohngeld zu verlieren, sollte der Antragsteller fürs Erste einen formlosen Antrag stellen. Um die Frist einzuhalten, reicht es, erst mal einen formlosen Antrag zu stellen. Der amtliche Vordruck mit allen erforderlichen Papieren kann innerhalb eines Monats nachträgliche eingereicht werden. Für den Zeitraum der Bewilligung gilt dann das Datum am Tage der formlosen Antragstellung. Die Bearbeitungszeit für den Wohngeldantrag ist von Amt zu Amt verschieden. Über den Antrag sollte nach einer Bearbeitungszeit von drei bis sechs Wochen entschieden werden. Dazu soll ein Bewilligungsbescheid in Schriftform ausgestellt werden.
Möglichkeiten der rückwirkenden Antragstellung nutzen
Es gibt Fälle, in denen kann ein Antrag auf Wohngeld auch noch rückwirkend gestellt werden. Solch ein Fall wäre, wenn die Miete oder die Belastung für die Wohnung sich um mehr als 15 Prozent erhöht. Es kann auch geschehen, dass ein Transferleistungsantrag abgelehnt wird. Dann ist es möglich, das Wohngeld rückwirkend zum Ersten des Monats, in dem man von der Ablehnung Kenntnis bekam, zu beantragen. Wenn ein Mitglied des Haushaltes Transferleistungen erhält oder beantragt, wird der Bescheid für das Wohngeld automatisch ungültig. Für die anderen Haushaltsmitglieder kann dann ein Wohngeld rückwirkend auf Antrag erbracht werden. Formulare gibt es je nach den Ländern bei den zuständigen Behörden oder im Internet zum Herunterladen.
Zuschuss vom Staat für Mieter
Haushalte mit niedrigem Einkommen können Wohngeld beantragen und durch den Staat finanziell unterstützt werden. Ein Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Wenn die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, wird der Bescheid auf Wohngeldleistung hinfällig. Wenn zwischen der Antragstellung und dem Bewilligungsbescheid mehr als acht Wochen liegen, Vorschuss auf das Wohngeld gezahlt werden. Einen Rechtsanspruch auf Bearbeitung des Antrages innerhalb einer festgelegten Zeit besteht nicht.
Video: Behörde kürzt Wohngeld
Foto: © PeJo – Fotolia.com
Das könnte Sie auch interessieren: Mit Commerzbanking zum Eigenheim
Klaus Peters
Neueste Artikel von Klaus Peters (alle ansehen)
- Der richtige Zeitpunkt: Wann welches Programm Sinn macht - 2. Oktober 2024
- Sicherheitsrisiken und deren Vermeidung - 17. Mai 2024
- Deko-Tipps: Kreativ und thematisch - 24. April 2024