Rechte als Mieter – Das wichtigste im Überblick

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Bücher vor einem grünen Hintergrund

Insbesondere jüngere Mieter, aber auch schon lange in einem Haus wohnende Menschen, sind sich vielfach sehr unsicher im Bezug auf die wesentlichen Rechte und Pflichten. Kenntnis der tatsächlichen Rechtslage ist einer der Bausteine zu einem guten Wohnumfeld.

100%-ige Nutzung ohne unangemeldeten Zutritt dritter Personen

Zu den Top 3 der bedeutendsten Rechte als Mieter gehört sicherlich, dass die Mietsache (also eine Wohnung oder ein Haus) dem Mieter zur 100%-igen Nutzung überlassen wird. 

Dies bedeutet: Im Gegensatz zu dem oft im Fernsehen dargestellten Vorbildern von angestellten Handwerkern (Hausmeistern) als Chef eines ganzen Hauses dürfen diese keinesfalls unangemeldet die Wohnung betreten.

Die Privatsphäre in der Wohnung gehört zu den grundgesetzlich geschützten Bereichen der persönlichen Entfaltung. Dazu gibt es nur vergleichsweise wenige Ausnahmen:

  • Nach Voranmeldung muss der Mieter beispielsweise den Ableser für die Wärmemessröhrchen oder ähnliche Geräte in die Wohnung einlassen. Gleiches würde gelten, wenn ein Haustechniker Routineprüfungen beispielsweise von Leitungsrohren vornehmen möchte
  • Der Vermieter darf ebenso nach angemessener Vorankündigung in die Wohnung, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Beispielsweise wenn der Mieter Reparaturen fordert oder den Zustand der Wohnung moniert. Dann muss sich der Vermieter natürlich ein Bild machen können.
  • Im Gegensatz zu einer vielleicht anders lautenden Meinung hat ein Nachbar keinen Zutritt zur Wohnung, wenn er nicht eingeladen wird. Die am längsten wohnende Mieterin hat hier kein Sonderrecht!

Meist nur Pflicht zu Schönheits- und Kleinreparaturen – das Eigentum der Wohnung verbleibt beim Vermieter

Die Rechte als Mieter umfassen das uneingeschränkte Wohnen in der Mietsache während der Laufzeit des Mietvertrags. Gerade bei einer sehr langen Mietdauer mag vielleicht die Frage aufkommen, wie denn der Neuanstrich der Fassade oder ähnliches zu bewerten wären.

Diese Kosten gehören nicht zu den Betriebskosten, die auf die einzelnen Mieter umgelegt werden können. Sondern sie dienen dem Substanzerhalt der Wohnung.

Dahingegen finden sich in vielen Mietverträgen Klauseln für Schönheits- und Kleinreparaturen. Sozusagen als Gegenpol zu dem eingeschränkten Besichtigungsrecht des Vermieters soll der Mieter kleinere Reparaturen selber organisieren und durchführen (lassen).

Beim Abschluss des Mietvertrages sollte such jeder bewusst werden, dass die bezahlte Miete sozusagen für die Nutzung der Wohnung bezahlt wird und kein Eigentumserwerb damit verbunden ist.

Video: 10 Dinge, die euer Vermieter nicht darf, aber trotzdem macht! | Rechtsanwalt Christian Solmecke

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Die Rechte als Mieter umfassen die Kleintierhaltung bis in etwa „Hamstergröße“

Grundsätzlich empfiehlt es sich auf den Wunsch nach der Haltung eines Hundes oder einer Katze als Mieter vor Vertragsabschluß zu äußern. Denn: Die Hunde- oder Katzenhaltung ist nur dann erlaubt, wenn der Vermieter diesem Wunsch zugestimmt hat – am besten schriftlich.

Denn der Vermieter kann durchaus plausibel argumentieren, dass er die Wohnung vielleicht später selber nutzen möchte und den Geruch von Hund oder Katze nicht mag – und somit alle Wände und Böden zumindest mehr als normal reinigen lassen muss.

Zudem kann es durchaus sein, dass die Böden so empfindlich sind, dass die Tierhaltung erhebliche Schäden anrichten wird. Zudem kann es auch sein, dass der Vermieter durch eine Vereinbarung mit der Gemeinschaft der Eigentümer verpflichtet ist keine Tiere in der Wohnung zu halten.

Deshalb empfiehlt es sich – wie in vielen anderen Fragen des nahen Zusammenlebens auch – sich gütlich zu einigen und den Wunsch des anderen zu respektieren. Insbesondere auch seit dem die Empfindlichkeit gegenüber Gerüchen und der Wunsch nach sauberer Luft zugenommen haben (sh. auch Rauchverbot in vielen Gebäuden).

Handwerker Tipp

Rechte als Mieter bewusst nutzen – ohne ein Zuviel an Konflikten zu beginnen

Dieser Artikel soll dazu inspirieren, die wesentlichen Rechte als Mieter zu kennen und diese selbstbewusst wahrnehmen zu können. Die ärgerlichsten und langwierigsten Störfaktoren wie Unkenntnis der Rechtslage bei Tierhaltung, die Frage des willkürlichen und unangemeldeten Betretens des eigenen Zuhauses können dadurch gezielt behoben bzw. umschifft werden.

Mit ein bisschen Toleranz und Empathie aller Seiten lässt sich ein angenehmes Wohnklima im Gleichgewicht aus Selbstbewusstsein und Rücksicht schaffen. Damit wird vermieden, dass sich Mieter und Vermieter auch kleinste Verfehlungen ankreiden.

Titelbild: © iStock – Natalie_
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Klaus Peters

Klaus Peters, 1970 in Dresden geboren, hat vor 10 Jahren seinen Handwerksmeister an der Meisterschule Hannover gemacht. Seit 2001 arbeitet und lebt der Frauenschwarm als selbständiger Handwerker (Gas & Wasser) in Berlin. Seit sein Sohn ihm vor zwei Jahren das Internet näher gebracht hat, ist der Naturliebhaber und Angler mittlerweile ein passionierter Blogger und Online-Redakteur in seiner Branche. Texte zu den Themen Garten, Möbel, Ein- und Umzug sowie Dekoration und Bau sind sein täglich Brot.

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