BGH-Urteil: Weiß, weiß, weiß sind alle meine Wände

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Orange ist nicht jedermanns Farbe - daher muss die Wohnung in bestimmten Fällen beim Auszug gestrichen werden

Orange ist nicht jedermanns Farbe - daher muss die Wohnung in bestimmten Fällen beim Auszug gestrichen werden
Beim Auszug müssen bunte Wände in einem neutralen, hellen Ton gestrichen werden, auch wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Dies entschied vor kurzem der Bundesgerichtshof (BGH). Tut der Mieter es nicht, so muss er für die Malerkosten aufkommen.
Beim Einzug dreht sich zunächst alles um die Farben der Wände und dabei spielen viele Faktoren eine Rolle: Lieblingsfarbe, Größe des Zimmers, Helligkeit, was passt am besten zu den Möbeln und noch vieles mehr. Während der Mietzeit dürfen Mieter selbst bestimmen, wie sie ihre Wände gestalten. Rot, Violett, Blau, Schwarz, Grün, Terrakotta – alles was das Herz begehrt. Doch bei einem Auszug, müssen die Wände in einer Farbe erstrahlen, die für möglichst viele Interessenten akzeptabel ist, so entschied der BGH in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 416/12).

Handwerker Tipp

3600 Euro Schadensersatz

Im konkreten Fall hatten die verurteilten Mieter eine frisch renovierte Doppelhaushälfte übernommen und einige Wände in kräftigen rot, gelb und blau Tönen gestrichen. Beim Auszug zwei Jahre später waren diese auffälligen Farben noch immer an den Wänden. Daraufhin ließ der Vermieter die Wände weiß überstreichen. Die Kosten: rund 3600 Euro. Laut Urteil müssen nun die Mieter für diese Ausgaben aufkommen, auch wenn in ihrem Mietvertrag nicht ausdrücklich von „Schönheitsreparaturen“ die Rede war. Ein teures Vergnügen!

Hell und neutral

Diese Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass die Wände beim Auszug weiß gestrichen werden müssen. Verlangt wird eine helle, neutrale und deckende Farbe. Dies muss allerdings nur geschehen, wenn der Vermieter dies beim Auszug ausdrücklich fordert. Kommt der Mieter der Aufforderung nicht nach, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet, aber nur wenn die Wohnung in einer so außergewöhnlichen farblichen Zusammenstellung zurückgegeben wird, die es erschwert die Wohnung abermals zu vermieten. Über Geschmack lässt sich zwar streiten, aber dieser ist nun mal bei den meisten Menschen grundverschieden und gerade ausgefallene Farben sind nicht jedermanns Sache.

Bildquelle: © Aleksandr Bedrin – Fotolia.com

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Madina Sekandari

Juristin, Journalistin und Katzenmama - hat immer ein Buch in der Tasche und kann nicht am Flughafen vorbeifahren ohne Fernweh zu bekommen.

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